Was Sie von uns erwarten können...
Markenanmeldung
Die einmal registrierte Marke schließt alle anderen Marktteilnehmer von der Benutzung aus; der Markeninhaber kann unberechtigten Nutzern die Benutzung untersagen und z.B. zur Freigabe einer zu Unrecht registrierten Domain zwingen. Ich berate Sie bei der Anmeldung von Marken, bei der Durchsetzung der sich aus der Marke ergebenden Ansprüche und ggfs. auch bei der Verhandlung mit anderen Markeninhabern, wenn es zu lösbaren Überschneidungen gekommen ist. Sind Sie von einem Markeninhaber abgemahnt worden? Ich prüfe, ob die Abmahnung zu Recht erfolgt ist, ob die Marke genutzt wird, ob eine maßgebliche Verwechselungsgefahr besteht und ob das richtige Marktsegment betroffen ist.
Domain-Check
Sie haben eine Domain, die so heißt wie Ihr Unternehmen? Oder wie ein Produkt? Oder sie werden von jemandem in Anspruch genommen, der ein Produkt vertreibt, das heißt wie Ihre Webseite? Das Domainrecht befindet sich an der Schnittstelle von Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Ich berate Sie bei der Anmeldung Ihrer Domain, bei der Abwehr unberechtigter Freigabeansprüche sowie bei der Durchsetzung und technischen Durchführung der Übernahme einer von Unberechtigten (Domaingrabbern) gehaltenen Domain.
Website-Check
Lassen Sie Ihre Website durchchecken! Sie haben bereits einen WebShop? AGB? Impressum? Eine redaktionelle Webseite? Und wollen nur mal wissen, ob alles rechtssicher und auf der Höhe der Zeit ist? Ich prüfe - zum Festpreis - Ihren Shop, Ihre Seite, Ihr Impressum oder Ihre bestehenden AGB auf Konsistenz, rechtliche Vorgaben und mache Vorschläge zur Verbesserung.
Software, Urheberrecht, Lizenzen
Egal, ob Sie Software herstellen oder für Ihren Betrieb Software beschaffen müssen - es wird immer wichtiger, bei der Lizenzvereinbarung einmal genauer hin zu schauen. Software-as-a-service, concurrent-user-licensing, open source oder auch used software für Ihren Betrieb - all diese Vertragsformen haben ihre Vorteile und Tücken. Wir entwerfen für Sie Lizenzverträge und überprüfen Verträge, die Ihnen angeboten werden.
Datenschutz/Datenverarbeitung, Compliance-Erfordernisse
Brauchen Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten? Betreiben Sie Auftrags(daten)verarbeitung? Müssen Sie TOM-Listen führen und technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen? Müssen Sie eventuell sogar eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen? Wir beraten Sie, stellen Ihre Datenschutzerklärung anhand der tatsächlichen technischen Gegebenheiten zusammen und klären Einwilligungserfordernisse. Wir bringen Sie gegebenenfalls mit Dienstleistern für die praktische Umsetzung zusammen.
Abmahn-Check
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Ihnen wird die Verletzung von Urheberrecht, Markenrecht, Namensrecht oder anderer Schutzrechte vorgeworfen? Ich prüfe die Berechtigung der Abmahnung, Verteidigungsstrategieen und - im Falle des Falles - die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung. Und wenn Sie selbst die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch beispielsweise einen Konkurrenten festgestellt haben, bereite ich selbstverständlich auch für Sie eine Abmahnung vor - ggfs. zur Vorbereitung einer einstweiligen Verfügung. Selbstverständlich berate ich Sie auch bei den sog. p2p- oder Filesharing-Abmahnungen, bei denen die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musik oder Filme abgemahnt wird.
IT-Verträge, EVB-IT, SCRUM.
SCRUM und agile programming sind in aller Munde. Aber wo liegt für Sie der Vorteil? Haben Sie überhaupt eine Person, die Sie zum SCRUM-Master benennen können? Ich entwickele nicht nur Ihren IT-Projektvertrag, sondern berate Sie auch dahingehend, was für ein Vertragstyp für Sie Sinn macht. Möglicherweise ist ein starrer Werkvertrag für Ihr Unternehmen die bessere Variante. Auch der oft gescholtene Dienstleistungsvertrag kann dann Sinn machen, wenn der Auftraggeber selbst noch nicht so genau weiß, was er überhaupt benötigt. Ich erfasse den Ist-Zustand Ihrer IT (gern auch vor Ort), zeige Ihnen auf, was möglich ist und plane mit Ihnen Anforderungen und Pflichtenheft.
Online-AGB
Sie verkaufen online Produkte? Planen Sie Ihren WebShop direkt abmahnsicher und berücksichtigen Sie ihr Zielpublikum! Wendet sich Ihr Angebot nur an Verbraucher? An Unternehmer? Oder an beide? Ich berate Sie bei der Erstellung von Online-AGB, egal ob b2c, b2b oder beides. Was ist möglich - was ist sinnvoll? Welche Widerrufsbelehrung brauchen Sie? Außerdem habe ich natürlich die für Ihr Vorhaben vorgeschriebenen Kennzeichen- und Impressumspflichten im Blick. Und wenn Sie bereits eine bestehende Webseite haben, nutzen Sie doch den WEBSITE-CHECK!
Software-Escrow, Treuhand
Nehmen wir einmal an, Sie haben eine Software geschrieben, die Sie an größere Unternehmen verkaufen wollen. Ihre Geschäftspartner fordern, daß der Quellcode hinterlegt wird, damit im Falle einer möglichen Insolvenz ihre Investitionen geschützt sind. Wir finden für Sie einen Weg, um sowohl Ihrem berechtigten Interesse nach Wahrung des Geschäftsgeheimnisses, aber auch dem Interesse Ihrer Auftraggeber nach Investitionsschutz Rechnung zu tragen.
Adressermittlung, Bonität, Vollstreckungsauskunft
Schuldner unbekannt verzogen? Domain von einer Briefkastenfirma in Panama registriert? Wir haben eine gewisse Erfahrung, den tatsächlich Verantwortlichen und seinen Aufenthaltsort zu ermitteln. Egal ob reine Adressermittlungen, Vollstreckungs-, Bonitäts- oder Arbeitgeberermittlungen im europäischen Ausland - über unseren renomierten Partner bieten wir Ihnen alle Dienstleistungen einer Auskunftei. Und wenn wir einmal - was selten genug ist - zu keinem Ergebnis kommen sollten, finden wir über die kostenfreie Dauerüberwachung meist doch noch die gewünschte Auskunft.
Kosten
Wir glauben, daß unsere Beratung etwas wert ist. Deswegen werden kostenlose Auskünfte grundsätzlich nicht erteilt. Dies liegt allein schon an der anwaltlichen Berufshaftpflicht; auf unsere Auskunft dürfen Sie sich nämlich verlassen. Was nichts kostet, ist nichts wert. Selbstverständlich können Sie sich zuvor bei uns über die voraussichtlichen Kosten in Ihrer Sache erkundigen und dazu den Sachverhalt schildern. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten.
RVG oder Honorar auf Stundenbasis?
Unsere anwaltlichen Gebühren richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Soweit dabei nach Stundenhonorar abgerechnet wird, stellen wir normalerweise € 280,- / Std. netto in Rechnung. Für mandatsbegleitende Randtätigkeiten kann ein gesonderter Stundensatz vereinbart werden, dieser liegt normalerweise bei der Hälfte des normalen Stundensatzes.
In vielen Fällen können wir Ihnen aber eine günstige Pauschale für die Erledigung der gesamten Angelegenheit (wie z.B. eine Markenanmeldung) anbieten. Fragen Sie einfach nach!
Erstberatung, Rechtsschutzversicherung
Für eine sog. Erstberatung hat der Gesetzgeber festgelegt, daß hierdurch im Verhältnis vom Anwalt zu einem Verbraucher (also Privatkunden) maximal Gebühren von € 190,- zzgl. USt. entstehen dürfen. So enstehen inklusive USt. in der Regel Kosten in Höhe von € 226,10.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir auch gerne, ob Ihr konkreter Fall von der Versicherung abgedeckt ist und rechnen dann direkt mit der Versicherung ab. Näheres entnehmen Sie unserem Hinweisblatt "Rechtsschutzversicherungen".