Seit 2008 ist Rechtsanwalt Hüneborn in Münster für Sie tätig. Seit 2017 allerdings haben wir für Sie noch einmal "ordentlich durchgefegt": An unserem neuen Standort, dem münsteraner Stadthafen, bieten wir in der Sozietät "PORT7 Rechtsanwälte" Kompetenz aus einer Hand. Alle relevanten Rechtsgebiete des Mittelstandes, aber auch von privaten Rechtssuchenden werden von spezialisierten Kollegen betreut, wobei sich Fachanwalt Jürgen Hüneborn auf die Bereiche IT-Recht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Randgebiete spezialisiert hat.
An Münsters neuer Hafenmeile arbeiten wir nun in einem Gebäude, das es in dieser Form kein zweites Mal gibt: Das "H7", ein ökologisches Hightechgebäude aus Holz, Glas, Keramik, Beton - ist nur nur ökologisch, sondern auch technologisch auf der Höhe der Zeit. Dabei bedient es sich nachhaltiger Rohstoffe und steht so sinnbildlich für unsere Rechtsberatung. Dies ist allerdings nicht einfach nur ein Umzug - letztlich kehren wir an den Ort unserer ersten Wirkungsstätte zurück, denn am Kreativkai wurde unsere Kanzlei im Jahre 2007 gegründet. Näheres zum Gebäude finden Sie hier: h7-münster.de
Die moderne Kanzlei am Ufer des Ems-Kanals deckt ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab – Arbeitsrecht, öffentliches Recht, Domainrecht, Erbrecht, gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht, Markenrecht, Medienrecht, Mietrecht, WEG-Recht, Strafrecht, Steuerrecht, Strafvollzugs- und verfahrensrecht sowie Medizinrecht – stets mit dem Anspruch, Tag für Tag zu beweisen, dass sich der Gang zum Anwalt lohnt.
RA Hüneborn, Jahrgang 1976, studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Schon während des Studiums interessierte er sich dabei immer für Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik. Während des Studiums absolvierte RA Hüneborn erfolgreich die Zusatzausbildungen "englische FFA (fachbezogene Fremdsprachenausbildung) für Juristen", "ITM" (Informations-, Technologie- und Medienrecht) sowie eine Ausbildung des Unirechenzentrums zum Systemadministrator für Windows Serversysteme.
Nach dem zweiten Staatsexamen 2007 nahm RA Hüneborn an der theoretischen Ausbildung zum Fachanwalt für IT-Recht in Frankfurt teil, die er Anfang 2008 erfolgreich abschloß. 2007 wurde er im Kammerbezirk Hamm zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Rechtsanwalt Hüneborn bildet sich ständig auf dem Gebiet des IT-Rechts fort; 2009 wurde ihm daher das Fortbildungszertifikat "Q - Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen, das er seitdem ununterbrochen innehat. Seit 2012 ist er zudem Fachanwalt für IT-Recht.
Um das Recht auf einen technischen Sachverhalt richtig anwenden zu können, ist es zunächst erforderlich, diesen überhaupt zu verstehen. So banal das klingen mag, so richtig ist es. Oft hapert es tatsächlich an dieser Stelle - nicht nur beim Gericht, sondern auch beim Anwalt des Mandanten. Dieser muß nämlich ggfs. "dolmetschen", dem Gericht den Sachverhalt also in solchen Stichworten vorbringen, die es auch ohne vertiefte technische Kentnisse nach gewohntem Schema subsumieren kann.
Seine ersten Computer- und Programmiererfahrungen sammelte RA Hüneborn im Zeitalter der ATs (80286er). Lange vor Aufkommen des Internetbooms betrieb er DFÜ (Datenfernübertragung) mit einem damaligen Modem in der Welt der Mailbox-Netze. Mehrere Jahre arbeitete er als SysOp für einen größeren astronomischen Verlag und betrieb dessen BBS (BulletinBoard Service). Mit Aufkommen des Internets in Deutschland hatte RA Hüneborn bereits 1995 eines der ersten Internetaccounts und arbeitete sich schnell in HTML und weitere Grundlagen ein. Er sammelte erste Erfahrung im Designen von Webseiten zu einer Zeit, als Geschwindigkeitsoptimierung noch aus technischen Gründen ein Muß für die Benutzbarkeit war. Während des Studiums bildete er sich insbesondere in non-Windows-Betriebssystemen weiter fort. Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung in fast allen relevanten Bereichen der EDV ist RA Hüneborn in der Lage, technische Sachverhalte schnell zu erfassen und - wenn nötig - anschaulich in einfachen Worten zu erklären.
Nebenher entwirft RA Hüneborn weiterhin Webseiten (z.B. diese!) und baut Computer. Als Hobby sammelt er alte Hardware, insbesondere der 70er und 80er Jahre und repariert diese bzw. erhält sie betriebsbereit.