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IT-RECHT, INTERNETRECHT, GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

IT-Recht im engeren Sinne beschäftigt sich u.a. mit der Vertragsgestaltung von Software-, Serviceverträgen und dem Telekommunikationsrecht. Es ist eine Oberkategorie für verschiedene technische Sachverhalte, für die es teilweise eigene Gesetzgebung gibt, teilweise aber auch nicht. Internetrecht im landläufigen Sinne als das Recht der "online geschlossenen Verträge" (etwa der Kauf bei eBay oder die Bestellung bei einem Online-Versender) ist nur ein kleiner, aber interessanter Ausschnitt daraus. Rechtsanwalt Hüneborn steht Ihnen auf dem gesamten Spektrum des IT-Rechts kompetent zur Seite!

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Abmahnungen
Abmahnungen haben keinen spezifischen Internet-Bezug; sie haben in der Online-Welt den gleichen Zweck wie offline, nämlich demjenigen, der Schutzrechte verletzt, außergerichtlich Gelegenheit zu geben, dies abzustellen. Sind sie Urheber und haben Ihre Werke auf Websites wiederentdeckt, von denen Sie bisher noch nie etwas gehört haben? Wir setzen Ihr Recht durch, erforderlichenfalls auch sehr kurzfristig. Sind Sie selbst Opfer einer Abmahnung geworden? Lassen Sie überprüfen, ob diese gerechtfertigt ist. Und wenn eine Unterlassungserklärung unvermeidlich werden sollte, helfen wir Ihnen nur das zuzugestehen, was Sie auch wirklich müssen. Eine zu weit gefasste Erklärung kann wegen der üblichen Vertragsstrafe noch nach Jahren plötzlich wie ein Boomerang zurückkommen... Näheres zum Thema "Abmahnung" ganz allgemein finden Sie auch auf der Seite abmahnung.org , deren Linkpartner wir sind.

Marken- und Kennzeichenrechte, Domainrecht
Markenrecht spielt häufig in Zusammenhang mit Marken- oder Namensrechten eine Rolle. Ob Ihre Wunschdomain von einem Domaingrabber besetzt wurde, Sie selbst markenrechtlich abgemahnt werden oder ein Dritter Ihren Markennamen als Domain nutzt - dies alles können Konflikte im Bereicht des Markenrechts, des Rechts aus der Geschäftsbezeichnung oder sogar des Rechts der Gleichnamigen sein. In Ausnahmefällen stehen Ihnen sogar Löschungsansprüche gegen fremde Markeninhaber zu! Lassen Sie sich beraten.



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Datenschutz/Datenverarbeitung, Compliance-Erfordernisse
Betreiben Sie eigentlich Auftragsdatenverarbeitung? Sie meinen "nein"? Wieso, Sie sind doch in der Cloud! Schneller als man denkt, findet man sich als Unternehmer im Anwendungsbereich von § 11 BDSG wieder. Ob Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigen, welche Vorteile dieser gegebenenfalls hat und wann Sie einer Meldepflicht unterliegen, erörtern wir gerne mit Ihnen.

IT-Vertragsrecht, insbesondere IT-Projektverträge
Dienst- oder Werkvertragsrecht? EVB-IT oder nicht? Was muß ins Pflichtenheft? Brauchen Sie überhaupt eines? Was umfaßt Ihre Ist-Analyse? Welche Geschäftsprozesse müssen abgebildet werden, welche Datenfelder benötigen Ihre Abteilungen? Aus welchen Komponenten besteht Ihre IT-Infrastruktur? Welche Schnittstellen zur Bestandssoftware sind erforderlich, welche können ggfs. wegfallen? Bei größeren Projekten planen wir gerne, mit Ihnen zusammen ein Requirements Management aufzusetzen oder unterstützen Sie bei der Überlegung, ob ein SCRUM-Vertrag vielleicht das Richtige für Ihr Projekt sein könnte - oder Sie mit einem klassischen Werkvertrag besser bedient sind.

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Impressums-/Kennzeichnungspflichten
Halten Sie auf Ihrer Webseite eigentlich ein Impressum vor? Oder eine Anbieterkennzeichnung? Braucht Ihr Blog die Pfichtangaben nach § 5 TMG? Ist das eigentlich das gleiche wie die Pfichtangaben aus § 312 c BGB? Und was ist mit Facebook? Falls Sie sich immer schon gefragt haben, wie das alles zusammenpaßt und warum man nicht unbedingt eine Haftungsfreizeichnungsklausel im Impressum unterbringen sollte, beraten wir Sie gern ausführlich zu Ihrer Unternehmenswebseite.

Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Hüneborn Sie auf folgenden Gebieten:


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